Helga Nußbaumer, Diplom-Psychologin, Psychotherapeutische Praxis
 
Ambulante Psychotherapeutische
Privat- und Kassenpraxis
Inselgasse 13
78462 Konstanz
Telefon: 0 75 31 / 2 15 58
Fax: 0 75 31 / 69 17 70
Email: info@psychotherapie-nussbaumer.de
 

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Psychotherapie als Kassenleistung
Bei den gesetzlichen Krankenkasse, Primär- und allen Ersatzkassen gilt:
 
Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch einen für Kassen zugelassenen Therapeuten.
 
Voraussetzung ist:
 
Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung. Das bedeutet, dass bei Ihrer Kasse ein Antrag auf Psychotherapie - in meinem Fall - auf Verhaltenstherapie gestellt werden muss.
 
Nach 4 Probesitzungen (probatorische Sitzungen) müssen wir gemeinsam entscheiden ob eine Kurzzeitherapie (24 Stunden) oder eine Langzeittherapie
(45 Stunden)
beantragt werden soll. Die Beantragung einer Kurzzeittherapie ist in zwei Schritten vorgesehen. Es werden zunächst 12 Stunden (Kurzzeittherapie 1) beantragt, dann folgen 12 Stunden (Kurzzeittherapie 2). Dazu benötigt die Krankenkasse einen Konsiliarbericht Ihres Hausarztes bzw. Facharztes. Der Konsiliarbericht dient der Abklärung, ob aus medizinischer Sicht eine Kontraindikation für eine Psychotherapie besteht, evtl. eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich ist. Sobald Ihre Therapie mehr als 24 Stunden umfasst, muss ein anonymisierter Krankheitsbericht an einen Gutachter geschickt werden, der dann entscheidet, ob weitere Therapiesitzungen bewilligt werden.
 
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal, in besonderen Fällen auch mehrmals wöchentlich statt.
 
Auch nach einer Antragstellung auf Psychotherapie benötige ich jedes Quartal (1. Jan., 1.April, 1. Juli, 1. Oktober) Ihre Krankenkassenkarte, um so die Psychotherapie mt Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können.

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.

Vor Beginn der Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitveranwortlich sein können.

Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann. (Z.B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z. B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern.)

Wie funktioniert Psychotherapie?

Die psychotherapeutische Behandlung hilft seelisches Leid und seelische Krankheit durch das Gespräch mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit spezieller Ausbildung zur Behandlung psychischer Erkrankungen zu lindern oder zu bessern. Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten.

Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Ausnahme bildet hier der Hausarztvertrag. Patienten, die am Hausarztvertrag-Modell teilnehmen, benötigen zu Beginn, wie auch in jedem neuen Quartal eine Überweisung zur Psychotherapie. Auch nach einer Antragstellung auf Psychotherapie wird jedes Quartal am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober Ihre Krankenkassenkarte benötigt, um so die Psychotherapie mit der Krankenkasse abrechnen zu können.
Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von den entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.

Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient be ihrer oder bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Wenn eine Langzeittherapie (mehr als 24 Therapieeinheiten) geplant ist, schreibt die Therapeutin oder der Therapeut zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Langzeittherapie. Dieser wird ohne Nennung des Patientennamens in einem verschlossenen Umschlag an eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter zur Prüfung übermittelt. Nach Eingang des Antrages prüft die Krankenkasse, bei Langzeittherapien auch unter Berücksichtung der gutachterlichen Stellungnahme, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.

Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch?

Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen sowie therapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf.