Helga Nußbaumer, Diplom-Psychologin, Psychotherapeutische Praxis
 
Ambulante Psychotherapeutische
Privat- und Kassenpraxis
Inselgasse 13
78462 Konstanz
Telefon: 0 75 31 / 2 15 58
Fax: 0 75 31 / 69 17 70
Email: info@psychotherapie-nussbaumer.de
 

Zur Navigation
 
Informationen zum Ablauf Ihrer Therapie

Liebe Patienten und Patientinnen,

Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung ist es sinnvoll, dass Patient und Therapeut gemeinsam die Rahmenbedingungen der zukünftigen Arbeit klären. Die folgenden Punkte sind besonders wichtig:

bitte bringen Sie zu Beginn Ihrer Therapie und zu jedem Quartalsanfang (1. Januar, 1. April, 1. Juli, und 1.Oktober) Ihre Krankenkassenkarte und, falls Sie am Hausarztmodell teilnehmen, einen überweisungsschein mit.

Jeder Psychotherapeut ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Deshalb kann jeder PatientIn sicher sein, dass sowohl die Tatsache, dass er/sie sich in psychotherapeutischer Behandlung befindet, als auch die Inhalte der therapeutischen Gespräche der absoluten Vertraulichkeit unterliegen. Selbst Angehörige von PatientenInnen erhalten keinerlei Auskünfte über den Behandelten oder die Behandlung, es sei denn, der/die PatientIn selbst entbindet die Therapeutin von der Schweigepflicht. Jede Schweigepflicht- Entbindung muss genau benennen, gegenüber welcher Person oder Behörde die Therapeutin entbunden ist.

In Vorgesprächen (Sprechstunde und Probesitzungen) hat jeder PatientIn die Möglichkeit seine Therapeutin kennen zu lernen, um so zu klären, ob eine gemeinsame Arbeit vorstellbar ist. Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Auf Antrag und nach deßen Genehmigung werden die Kosten für die Psychotherapie von den Kassen übernommen.

Deshalb muss nach den Vorgesprächen ein Antrag auf Genehmigung der geplanten psychotherapeutischen Behandlung bei der Krankenkasse gestellt werden. Der Bewilligungsumfang beträgt in der Regel zunächst für Verhaltenstherapie für eine Kurzzeittherapie 2 x 12 Stunden, danach 60 Stunden und letztmalig 20 Stunden (insgesamt 80 Stunden).

Sobald Ihre Therapie mehr als 24 Sitzungen umfasst, muss ein anonymisierter Krankheitsbericht an einen Gutachter geschickt werden, der dann entscheidet, ob weitere Therapiesitzungen bewilligt werden.

Für den Antrag auf Genehmigung einer Psychotherapie wird ein Konsiliarbericht Ihres Hausarztes bzw. Facharztes benötigt. Dies ist ein ärztlicher Bericht, aus dem u.a. hervorgehen soll, dass es keine medizinischen Gründe gibt, die gegen die Aufnahme einer Psychotherapie sprechen.

In der Regel beträgt die Dauer einer Behandlungssitzung 50 Minuten. Die Therapiesitzungen finden üblicherweise einmal wöchentlich statt, in Ausnahmen auch zwei Mal wöchentlich. Termin-Absagen von vereinbarten Therapiesitzungen müssen sobald wie möglich erfolgen, jedoch mindestens 48 Stunden v orher, andererseits wird ein Bereitstellungshonorar von der Therapeutin in Höhe von 80 € privat in Rechnung gestellt werden. Eine ausgefallene Therapiesitzung wird nicht von Ihrer Krankenkasse bezahlt.

Wenn Sie mit mir außerhalb der Therapiesitzung sprechen wollen, rufen Sie bitte am Montag oder Donnerstag in der Zeit von 11 Uhr bis 11.50 Uhr an, oder mit etwas Glück erreichen Sie mich 5 - 10 Minuten vor der vollen Stunde.

Über das Therapie-Ende wird normalerweise von PatientIn und Therapeutin gemeinsam entschieden. Die Gründe für die Therapiebeendigung sollten rechtzeitig vor der letzten Stunde besprochen werden. Dazu sollten sich PatientIn wie auch Therapeutin einige Wochen vorher Zeit nehmen. Ihre Krankenkasse muss vom Ende Ihrer Therapie (auch von einem möglichen Therapieabbruch) informiert werden.

Private Krankenkassen haben sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen für psychotherapeutische Behandlungen. Diese sollten rechtzeitig vor Behandlungsbeginn erfragt und geklärt werden. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.